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Sicherheit von Maschinen

Maschinen unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die bisherige Maschinenrichtlinie 98/37/EG ist damit definitiv nicht mehr anwendbar für Produkte, die nach dem 29.12.2009 hergestellt oder in Verkehr gebracht werden.
Aber auch die EMV-Richtlinie 2004/108/EG sowie weitere Richtlinien müssen oft berücksichtigt werden.
CE-Zeichen
Ich bin bestrebt, alle Dienstleistungen anzubieten, die im Zusammenhang mit der Sicherheit von Maschinen stehen. Dazu gehört auch die Technische Dokumentation mit der Bedienungsanleitung.
Als Prüfer und Zertifizierer in einem grossen Testinstitut konnte ich mir das Know-how für diesen umfassenden Service aneignen. Als erster Schritt, sozusagen als Grundlage für alle weiteren Tätigkeiten erfolgt die Risikobewertung nach EN ISO 14121-1. In einem iterativen Prozess werden dann die am besten geeigneten Schutzmaßnahmen erörtert.
Die Funktionssicherheit der Steuerung einer Maschine muss dabei nach der EN ISO 13849-1 ausgelegt und validiert werden.
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